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Gefahrgutfahrer
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen, Tankfahrzeugführer und Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in loser Schüttung befördern, müssen grundsätzlich besonders geschult werden.
Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der jeweiligen Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Sie ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs.
Innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Bescheinigung hat der Fahrzeugführer eine Fortbildungsschulung zu besuchen und die Prüfung zu bestehen. Die ADR-Bescheinigung wird daraufhin um weitere 5 Jahre ab Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert.
Gefahrgutbeauftragte
Wenn ein Unternehmen im weitesten Sinn an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, etc.), muss dieses Unternehmen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt. Nicht immer ist klar, ob ein Unternehmen tatsächlich "Beteiligter" im Sinne der Gefahrgutvorschriften ist.
Beauftragte Personen solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben.
Sonstige verantwortliche Personen solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben.
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