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Seit 1974 ist der Berufskraftfahrer ein anerkannter Ausbildungsberuf.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Ausbildungszeit wird wie folgt aufgeteilt
Betrieb: 3-4 Tage/Woche berufspraktische Ausbildung
Berufsschule: 1-2 Tage/Woche oder 12 Wochen/Jahr Blockunterricht fach- theoretische und allgemeinbildende Ausbildung
Fahrschule: Erwerb der Führerscheinklassen C, CE
Vor Beginn der Ausbildung muss die körperliche und geistige Eignung ärztlich bestätigt werden.
Die wesentliche Inhalte der Ausbildung sind:
- Funktionsweise der Fahrzeuge
- Verkehrssicherheit beurteilen
- Fahrzeuge und Zubehör warten und pflegen
- Betriebsstoffe kontrollieren, wechseln, auffüllen und der Entsorgung zuführen
- An- und Aufbauteile anbringen und abnehmen
- Gespräche situationsbezogen führen
- Fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
- Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
- Funktion des Betriebes in der logistischen Kette
- Arbeitsaufträge erledigen
- Strassenkarten und Stadtpläne anwenden
- Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
- Termine planen und abstimmen
- Fahrten unter wirtschaftlichen Aspekten planen und organisieren
- Übernahme- und Abfahrtskontrollen durchführen
- Fehler und Mängel am Fahrzeug feststellen, beschreiben und wenn möglich beheben
- Fahrzeuge be- und entladen, Ladung sicher verstauen
- Fahrzeug- und Beförderungspapiere auf ihre Gültigkeit prüfen
- Kontrollinstrumente ablesen und bedienen
- Verkehrsvorschriften erlernen und beachten
Nach 18 Monaten erfolgt eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung.
Das Mindestalter für den Erwerb der Klassen B, BE, C1, C1E, C und CE verringert sich im Rahmen der BKF-Ausbildung wie folgt:
Klasse B, BE, C1 und C1E von 18 auf 17 Jahre
Klasse C bleibt bei 18 Jahre
Klasse CE, von 21 auf 18 Jahre (Einsatz im gewerblichen Güterverkehr)
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