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Ausbildung

 

Seit 1974 ist der Berufskraftfahrer ein anerkannter Ausbildungsberuf.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Ausbildungszeit wird wie folgt aufgeteilt

    Betrieb:              3-4 Tage/Woche berufspraktische Ausbildung

    Berufsschule:    1-2 Tage/Woche oder 12 Wochen/Jahr Blockunterricht fach-
                                theoretische und allgemeinbildende Ausbildung

    Fahrschule:        Erwerb der Führerscheinklassen C, CE

Vor Beginn der Ausbildung muss die körperliche und geistige Eignung ärztlich bestätigt werden.

Die wesentliche Inhalte der Ausbildung sind:

  • Funktionsweise der Fahrzeuge
  • Verkehrssicherheit beurteilen
  • Fahrzeuge und Zubehör warten und pflegen
  • Betriebsstoffe kontrollieren, wechseln, auffüllen und der Entsorgung zuführen
  • An- und Aufbauteile anbringen und abnehmen
  • Gespräche situationsbezogen führen
  • Fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
  • Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Funktion des Betriebes in der logistischen Kette
  • Arbeitsaufträge erledigen
  • Strassenkarten und Stadtpläne anwenden
  • Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
  • Termine planen und abstimmen
  • Fahrten unter wirtschaftlichen Aspekten planen und organisieren
  • Übernahme- und Abfahrtskontrollen durchführen
  • Fehler und Mängel am Fahrzeug feststellen, beschreiben und wenn möglich beheben
  • Fahrzeuge be- und entladen, Ladung sicher verstauen
  • Fahrzeug- und Beförderungspapiere auf ihre Gültigkeit prüfen
  • Kontrollinstrumente ablesen und bedienen
  • Verkehrsvorschriften erlernen und beachten

Nach 18 Monaten erfolgt eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung.

Das Mindestalter für den Erwerb der Klassen B, BE, C1, C1E, C und CE verringert sich im Rahmen der BKF-Ausbildung wie folgt:

    Klasse B, BE, C1 und C1E     von 18 auf 17 Jahre

    Klasse C                                  bleibt bei 18 Jahre

    Klasse CE,                              von 21 auf 18 Jahre (Einsatz im
                                                    gewerblichen Güterverkehr)      

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