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Wer seinen Führerschein nach dem 9. September 2008 (Klasse D/D1 und DE/D1E) bzw. nach dem 9. September 2009 (Klasse C/C1 und CE/C1E) erwirbt, muss eine Grundqualifikation vorzeigen können.
Dafür gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Die “normale” Grundqualifikation durch Ablegen der Prüfung bei der IHK
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