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Grundqualifikation

 

Wer seinen Führerschein nach dem 9. September 2008 (Klasse D/D1 und DE/D1E) bzw. nach dem 9. September 2009 (Klasse C/C1 und CE/C1E) erwirbt, muss eine Grundqualifikation vorzeigen können.

Dafür gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Die “normale” Grundqualifikation durch Ablegen der Prüfung bei der IHK

Bild2

oder:

2. durch die beschleunigte Grundqualifikation mit 140 Stunden Unterricht und dadurch
   verkürzter Prüfung. (auf 90 min.)

Bild3

Der Erwerb der Grundqualifikation ist 5 Jahre gültig. Danach muss im 5-Jahresrythmus eine Fortbildung gemacht werden.                                                         

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