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Wer seinen Führerschein vor dem 9. September 2008 (Klasse D/D1 und DE/D1E) bzw. vor dem 9. September 2009 (Klasse C/C1 und CE/C1E) erwirbt, muss bis spätesten zum 10. September 2013/16(Busfahrer) bzw. zum 10. September 2014/17 (Lkw-Fahrer) eine Weiterbildung nachweisen.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden die man auch auf 5 x 7 Stunden aufteilen kann, dadurch entfällt ein Verdienstausfall von 5 Tagen. Die einzelnen Teile können auch in verschiedenen Bundesländer erworben werden. Die Weiterbildung ist von jedem Führerscheinbesitzer selber zu tragen.
Die Weiterbildung kann parallel zur Führerscheinverlängerung, jedoch frühestens drei Jahre zuvor, erworben werden. D.h. wer seinen Führerschein nach dem 9. September 2011/2012 verlängert, muss bereits die Weiterbildung nachweisen. Wer seinen Führerschein davor verlängert hat Zeit bis 2016/2017.
Der Nachweis wird in der Bescheinigung und durch Eintragen der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nachgewiesen.
Die wesentlichen Inhalte sind:
1. Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs - Kenntnisse des Motors und seiner Wirkweise - Kenntnisse der technischen Merkmale des Fahrzeugs - Ladungssicherung - Gewährleistung der Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
2. Vorschriften
- Kenntnisse der Sozialvorschriften, insbesondere höchstzulässige Arbeitszeiten, zu erwartende Sanktionen bei fehlerhafter Fahrtenschreiberbenutzung. - Kenntnisse der Vorschriften des Güterkraft- und Personenverkehrs
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Bewusstseinsbildung für die Risiken des Strassenverkehrs und Arbeitsunfälle - Vorbeugung der Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer, Folgen für den Fahrer, Vorbeugemaßnahmen - Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen, Grundsätze der Ergonomie, Ernährung, Auswirkung von Alkohol, Medikamenten, Müdigkeit und Stress - richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen/Unfällen - gutes Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
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